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LG Wiesbaden, 26.07.1985 - 9 O 222/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Möglichkeit des Erlasses nichtbestehender Forderungen; Aussetzung des Verfahren nach § 148 Zivilprozessordnung (ZPO) zur Durchführung eines Verwaltungsverfahrens gemäß § 76 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1985, 2770
- VersR 1987, 365
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 190/81
Rückgriff des Sozialversicherungsträgers
Auszug aus LG Wiesbaden, 26.07.1985 - 9 O 222/85
Ein vollständiger oder teilweiser Erlaß setzt nämlich nunmehr einen Verwaltungsakt des Sozialversicherungsträgers voraus, dessen Rechtmäßigkeit nicht von den ordentlichen Gerichten überprüft werden kann, weil es sich um eine Streitigkeit öffentlich-rechtlicher Natur handelt (vgl. BGHZ 88, 296).Auch der Bundesgerichtshof (vgl. BGHZ 88, 296) ist, worauf Hüffer zutreffend hinweist, der Frage einer Aussetzung des Verfahrens nicht näher getreten.
- BGH, 28.09.1971 - VI ZR 216/69
Pflicht des Sozialversicherungsträgers zum Verzicht auf die Durchsetzung des …
Auszug aus LG Wiesbaden, 26.07.1985 - 9 O 222/85
Während nach der früheren Rechtslage der Sozialversicherungsträger nach § 640 Abs. 1 und 2 RVO verpflichtet war, auf die Durchsetzung des Rückgriffsanspruchs zu verzichten, wenn billiges Ermessen dies gebot, der Rückgriffsanspruch des Sozialversicherungsträgers also von vornherein einer Begrenzung nach billigem Ermessen unterlag und die Überprüfung dieser Entschließung in die Zuständigkeit der ordentliche Gerichte und nicht der Sozialgerichte fiel (vgl. BGHZ 57, 96), hat sich diese Situation mit dem Inkrafttreten des § 76 SGB IV grundlegend geändert.
- LG Saarbrücken, 26.09.1995 - 7II O 35/94
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch einer Rundfunkanstalt; Elektronische …
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